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· von Georgios Tassoulas

DSGVO-konforme Videomeetings: Das müssen Unternehmen jetzt beachten

Serverstandort, Auftragsverarbeitung, Verschlüsselung: Worauf Sie bei der Wahl einer Videokonferenz-Lösung achten sollten.

DSGVO-konforme Videomeetings: Das müssen Unternehmen jetzt beachten

Videokonferenzen gehören längst zum Arbeitsalltag – doch nicht jede Lösung erfüllt die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Wer personenbezogene Daten verarbeitet, trägt Verantwortung. Diese fünf Punkte sollten Sie prüfen.

1. Serverstandort

Werden die Daten in der EU – idealerweise in Deutschland – verarbeitet? Dienste mit Serverstandort in Drittländern bergen rechtliche Risiken. MeetWerk hostet ausschließlich in Deutschland.

2. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Für den datenschutzkonformen Einsatz benötigen Unternehmen einen AVV mit dem Anbieter. Achten Sie darauf, dass dieser bereitgestellt wird.

3. Verschlüsselung

Verbindungen sollten mindestens transportverschlüsselt sein. Für besonders sensible Gespräche empfiehlt sich Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.

4. Datensparsamkeit & Zugriffsschutz

Warteraum, Moderationsrechte und individuelle Zugänge verhindern unbefugten Zutritt. Es sollten nur die nötigen Daten erhoben werden.

5. Keine Weitergabe an Dritte

Prüfen Sie, ob Daten zu Werbe- oder Analysezwecken an Dritte fließen. Bei MeetWerk erfolgt keine Weitergabe außerhalb der EU.

Sie haben Fragen zum datenschutzkonformen Einsatz? Sprechen Sie uns an – ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist auf Anfrage erhältlich.